Ihr Immobilien­makler

Besonderheiten des US Immobilienmarktes

Folgendes muss man als Kaufinteressent zur Rolle des Immobilienmaklers in Florida wissen:

Das Maklerwesen ist in Florida streng reguliert. Immobilienmakler müssen als solche ausgebildet sein und eine staatliche Prüfung ablegen, um ihre Lizenz zu erhalten. Ohne Lizenz und Anschluss bei einer registrierten Maklerfirma (sog. Broker) darf man den Beruf des Immobilienmaklers nicht ausüben. Um den Fortbestand der eigenen Lizenz zu sichern, ist der Nachweis regelmäßiger Fortbildungen erforderlich. Die Einhaltung der gesetzlichen und standesrechtlichen Vorgaben wird sehr genau kontrolliert.

Die Auswahl des richtigen Maklers ist für den Kauf einer Immobilie in Florida immens wichtig, insbesondere wenn Sie nicht während des gesamten Kaufprozesses vor Ort sein können.

Sie und Ihr Makler werden in der Regel über mehrere Monate hinweg zusammenarbeiten. Deswegen ist nicht nur Offenheit und gegenseitiges Vertrauen wichtig, sondern auch, dass Ihr Makler jederzeit für Sie ansprechbar ist, zuverlässig und prompt kommuniziert sowie verantwortungsvoll und gewissenhaft alle erforderlichen Verträge und Dokumente für Sie zusammenstellt, damit der gesamte Kauf wasserdicht ist.

Ein Immobilienmakler kann in Florida einem Kaufinteressenten grundsätzlich alle Objekte anbieten, die aktuell auf dem Markt sind.

Der übliche Ablauf gestaltet sich dabei wie folgt: Der Verkäufer beauftragt eine Maklerfirma seiner Wahl damit, seine Immobilie bestmöglich am Markt zu bewerben und dadurch einen Käufer zu finden. Der Makler des Verkäufers stellt das Objekt dazu u. a. in eine zentrale Datenbank ein (genannt „Multiple Listing Service“, kurz „MLS“), auf die alle vor Ort lizenzierten Immobilienmakler zugreifen können.

So kann jeder Immobilienmakler für seinen Kaufinteressenten in der Datenbank nach passenden Objekten suchen und mit dem Makler des Verkäufers in Kontakt treten, um eine Besichtigung zu vereinbaren. Der Verkäufer bezahlt seinem Makler für die Vermittlung eines geeigneten Käufers eine Provision. Von dieser Provision erhält der Makler des Käufers im Falle einer erfolgreichen Vermittlung üblicherweise die Hälfte. Die beiden an der Transaktion beteiligten Makler teilen sich also die vom Verkäufer an dessen Makler gezahlte Provision.

Für den Käufer lösen die Dienstleistungen seines Maklers damit keine Kosten aus!

Man kann deshalb jedem Kaufinteressenten nur empfehlen, diesen Vorteil zu nutzen und stets den Makler seines Vertrauens miteinzubeziehen. Dieser kennt die örtlichen Gepflogenheiten, hilft dabei, Fehler zu vermeiden (die im Nachhinein teuer werden können), und nimmt einem viele Lasten sowohl vor als auch nach dem Kauf ab.

Dies gilt insbesondere auch, wenn man den Erwerb eines Neubaus von einem Bauträger in Erwägung zieht. Das Verkaufspersonal in den Wohnanlagen vertritt nahe liegender Weise allein die Interessen des Bauträgers. Man sollte sich daher schon vor dem ersten Besuch dort mit seinem eigenen Makler abstimmen und sich am besten auch von ihm in die Anlage begleiten lassen, damit man dort von Anfang an „auf Augenhöhe“ agieren kann.